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Basisrente – Rüruprente

Für Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente,

umgangssprachlich auch

“Rürup-Rente”

genannt,  wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Versorgungswerkrente und trat neben die “betriebliche Altersvorsorge”. Sie ist nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Die monatliche Rentenzahlung darf beim Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und beim Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar (d. h. im Todesfall fällt das angesparte Vermögen – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung – an die Versichertengemeinschaft), veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Gute Rendite durch Steuervorteile

Wegen der steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen

Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum Versorgungswerk dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise bis zu einem Höchstbeitrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen – dieser Höchstbetrag lag bis 2014 bei 20.000 Euro (Ledige) und 40.000 Euro (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete). Seit 2015 ist er an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.

Im Jahr 2019 liegt die pro Jahr maximal absetzbaren Sonderausgaben bei 24.305 Euro (88% des Höchstbetrags; für Verheiratete das doppelte). In den folgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass die Beiträge ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent (maximal Höchstbeitrag) berücksichtigt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Anteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum Versorgungswerk gekürzt wird.

Steuerliche Behandlung in der Rentenphase

Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente entspricht in der Rentenphase der der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis 2040 sind die monatlichen Leistungen aus der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben.

Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz von zunächst 50 % für den Rentenbeginn im Jahr 2005 jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern.

Rentenbeginn frühestens ab 60 bzw. 62

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65./67. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 bzw. 62 beantragen – die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt – lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.

Vorsorge auch für die Familie

Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich.

Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung

Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen. Nachteil: wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rüruprente gekoppelt wird, kommt es im Leistungsfall zur nachgelagerten Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente.

Gegen Zusatzbeitrag kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt, sowie für Kinder (Bedingung: Kindergeldanspruch) vereinbart werden.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?

Auf Selbstständige zugeschnitten

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.

Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.

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