bKV – Betriebliche Krankenversicherung
Die Auswirkung des demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt stellt Arztpraxen und Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist ein ideales Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Personalbindung – gerade in der Zahnarztpraxis oder Arztpraxis und auch in kleinen und mittleren Unternehmen.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung, die Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitenden abschließen. Diese stellt also eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse dar, die Lücken im bestehenden Versicherungsschutz schließt. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer und finanziert in den meisten Fällen die betriebliche Krankenversicherung. Die versicherte Person ist dagegen der Arbeitnehmer, der auch ausschließlich Anspruch auf die Leistungen der Versicherung hat.
Die betriebliche Krankenversicherung steht als moderner Bestandteil im „Unternehmen Zukunft“. Die betriebliche Krankenversicherung ist eine spezielle Ausrichtung der Gruppenversicherung für Unternehmen und deren Mitarbeiter.
Je nach Anbieter ist der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung ab einer Anzahl von 5, 10 oder 20 zu versichernden Mitarbeitern möglich. Dabei muss nicht die komplette Belegschaft versichert werden. Die Arbeitnehmer können außerdem in Gruppen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz eingeteilt werden. Wichtig ist an dieser Stelle jedoch, dass die Gruppen nach objektiven Kriterien gebildet werden (zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit), jeweils mindestens 10 Teilnehmer enthalten und einen kollektiven Versicherungsbeginn haben.
Es gibt auch Mitarbeiter, die nicht über die betriebliche Krankenversicherung abgesichert werden können. Dazu gehören:
- Auszubildende, geringfügig Beschäftigte (450 Euro), kurzfristig Beschäftigte, Saisonarbeiter und Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhältnissen, Zeitrentner wegen voller Erwerbsminderung, Werkstudenten, Praktikanten
Vorteile für Arbeitgeber:
- Wettbewerbsvorteil
- Echtes Plus bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern.
- Stärkt die Identifikation mit dem Arbeitgeber.
- Investition in Mitarbeitergesundheit erhält die Arbeitskraft und bringt so finanzielle Vorteile durch weniger Krankentage
- Stärkere Mitarbeiterbindung der bestehenden Belegschaft durch direkt erlebbaren Mehrwert
- Kosten der betrieblichen Krankenversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich ansetzbar
- Imagegewinn:
- Spiegelt den Mitarbeitern die Wertschätzung des Arbeitgebers wider und sorgt so für Motivation.
- Der Arbeitgeber übernimmt soziale Verantwortung für seine Mitarbeiter und optional deren Familienangehörigen (eigenfinanziert).
- Zusätzliche Benefits stärken das Ansehen des Arbeitgebers innerhalb und außerhalb seiner Belegschaft.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer genießen durch die betriebliche Krankenversicherung einen verbesserten Gesundheitsschutz. Auch bei bestehenden Vorerkrankungen besteht eine Aufnahmegarantie ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Zudem gilt der Versicherungsschutz sofort, ohne Wartezeiten
- Absicherung von Familienangehörigen möglich
- Private Weiterführung ist möglich (bei Arbeitgeberwechsel bzw. Renteneintritt)
- Anspruch auf Leistungen bleibt beitragsfrei bei Bezug von Elterngeld
- Leistungsanspruch bleibt meist beitragsfrei erhalten bei Bezug von Elterngeld und längerer Arbeitsunfähigkeit (ab 43. Tag)
Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung
- Budgetmodell (empfehlenswert für kleinere Unternehmen und Praxen)
- Arbeitgeber legt die Budgethöhe und das Gesundheitspaket fest
- Mitarbeiter können Leistungen aus den verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen bis das Budget ausgeschöpft ist
- ab 5 Mitarbeiter pro Praxis/Unternehmen möglich
- Budget zwischen € 300.- und € 5.000.- pro Mitarbeiter im Jahr
- Mitarbeiter wählen Leistungen aus den Bereichen:
- Sehhilfen
- Naturheilverfahren
- Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnvorsorge, -behandlung und -ersatz
- Gesundheitstelefon, Facharztservice, Videosprechstunde
- Bausteinmodell (für größere Unternehmen – ab 50 Mitarbeiter empfehlenswert)
- In der Regel können die Leistungen in der betrieblichen Krankenversicherung relativ frei zusammengestellt werden. Bei einigen Anbietern werden bis zu einer bestimmten Anzahl an zu versichernden Mitarbeitern feste Tarifpakete angeboten. Darüber hinaus lassen sich die einzelnen Bausteine jedoch ebenfalls individuell kombinieren. In der betrieblichen Krankenversicherung sind meistens mindestens die folgenden Leistungen wählbar:
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Wahlarztbehandlung im Krankenhaus
- Ambulante Vorsorgeuntersuchungen
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankentagegeld
- Naturheilkunde
- Sehhilfen
- Schutzimpfungen
- Zahnprophylaxe und Zahnersatz
- In der Regel können die Leistungen in der betrieblichen Krankenversicherung relativ frei zusammengestellt werden. Bei einigen Anbietern werden bis zu einer bestimmten Anzahl an zu versichernden Mitarbeitern feste Tarifpakete angeboten. Darüber hinaus lassen sich die einzelnen Bausteine jedoch ebenfalls individuell kombinieren. In der betrieblichen Krankenversicherung sind meistens mindestens die folgenden Leistungen wählbar:
Beide Modelle können auch teilweise miteinander kombiniert werden.
Kosten der betrieblichen Krankenversicherung
- Im Budgetmodell bestimmen die Arbeitgeber über die Höhe des Budgets die monatliche Kosten (ab € 9,95 pro Mitarbeiter und Monat). Im Bausteinmodell variieren die Kosten in Abhängigkeit von Anbieter und gewählten Leistungen. Weitere Faktoren sind unter anderem:
- Die Betriebsgröße
- Die Anzahl zu versichernder Mitarbeiter
- Einheitliche Versicherung der Mitarbeiter oder Unterteilung in Gruppen
- Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden häufig vom Arbeitgeber übernommen. Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die anfallenden Kosten teilen. Wird die betriebliche Krankenversicherung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt, ist sie im Rahmen der 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei.
- Alternativ kann individuell versteuert werden, dann gilt der bKV-Beitrag als Nettolohn und der Arbeitgeber übernimmt die daraus entstandenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile). Die Arbeitnehmer werden wirtschaftlich nicht belastet.
- Die Beiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben (§ 4 Abs.4 EStG) geltend zu machen.
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