fbp

Ratgeber für die Zeit nach dem Todesfall

Ratgeber nach Todesfall – Was jetzt wirklich wichtig ist

Ein Todesfall trifft Angehörige immer unvorbereitet – emotional und organisatorisch. Parallel zur Trauer müssen in kurzer Zeit Entscheidungen getroffen, Fristen eingehalten und finanzielle Fragen geklärt werden.

Viele Menschen haben dafür keinerlei Vorsorge getroffen: Nur eine Minderheit hat ein Testament, und noch weniger haben geregelt, was im Ernstfall mit Vermögen, Versicherungen oder der eigenen Praxis passiert. Die Folge ist oft Chaos – und Streit unter Hinterbliebenen.

Für Freiberufler ist die Situation oft zusätzlich komplex: Praxen müssen abgesichert oder geordnet übergeben werden, Kammern und KZVen müssen informiert werden, Versicherungen und Versorgungswerke greifen ineinander – und das alles, während der familiäre Alltag stillsteht.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine klare, nüchterne und praxisorientierte Orientierung, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie sterben?

Die meisten Menschen können diese Frage nicht beantworten. Das ist verständlich, denn kaum jemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Die Erfahrung zeigt jedoch: Wer keine Vorsorge trifft, überlässt wichtige Entscheidungen dem Gesetz – und erhält selten das Ergebnis, das er sich zu Lebzeiten gewünscht hätte. Ein fehlendes Testament ist dabei nur ein Teil des Problems. Es gibt viele weitere Regelungen, die zwingend geklärt sein sollten, damit Angehörige nicht in finanzielle, steuerliche oder organisatorische Schwierigkeiten geraten.

1. SOFORT (innerhalb der ersten Stunden)

  • Todesfeststellung und Totenschein veranlassen.
  • Bestatter beauftragen (am selben Tag) → Überführung organisieren.
  • Angehörige informieren und Vertrauensperson benennen.

2. Innerhalb der ersten 3 Tage

  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen Frist: 3 Werktage.
  • Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung melden Frist: 24–72 Stunden.
  • Berufliche Stellen informieren: Ärztekammer / KZV / KV, Arbeitgeber/Praxispartner, ggf. Weiterbildungsbefugnis.
  • Gesetzliche/Private Krankenversicherung und Rentenversicherung/Versorgungswerk informieren.

3. Innerhalb der ersten Woche

  • Testament im Original beim Nachlassgericht abgeben unverzüglich (§ 2259 BGB).
  • Praxisbezogene Verträge prüfen: Mietvertrag Praxis, Arbeitsverträge, Geräte‑Leasing, EDV, Hygiene/Entsorgung, Wartungen.
  • Privat- & Praxisversicherungen informieren: Berufshaftpflicht, Praxisinhalts-, Elektronik-, Rechtsschutz-, Cyber, Kfz, Hausrat/Gebäude, PKV/Beihilfe.
  • Digitalen Nachlass sichern: E‑Mail, Social Media, Praxissoftware (PVS/KIS/Dentalsoftware), KIM/Telematik, Cloud, MFA‑Tokens, Zertifikate.
  • Wohn-/Heimsituation klären: Mietvertrag (Sonderkündigung 1 Monat), Pflegeheim (Räumungsfristen teils 2 Tage!)

4. Innerhalb des 1. Monats

  • Bestattung organisieren und durchführen (Kostenangebot vergleichen; Grabpflege bedenken).
  • Hinterbliebenenrente (Witwen/Witwer, Waisen, Erziehungsrente) beantragen Frist: 12 Monate.
  • Praxis: Nachfolge/Übergabe/Schließung vorbereiten; Patientenkommunikation & Datenschutz beachten (Vertretungsregelungen, KV/KZV‑Meldungen).
  • Finanzen sichern: Bankkonten/Depots, Vollmachten, Daueraufträge; Postnachsendeauftrag.

5. Nach 4–6 Wochen

  • Erbe annehmen oder ausschlagen Frist: 6 Wochen ab Kenntnis (§§ 1944, 1953 BGB) (6 Monate, wenn Auslandsbezug).
  • Erbschein nur falls nötig beantragen (Banken, Grundbuch); Notarielles Testament kann genügen.
  • Pflichtteile prüfen (Ehegatte, Kinder, ggf. Eltern).

6. Mittelfristig (1–6 Monate)

  • Finanzamt informieren über den Erwerb von Todes wegen Frist: 3 Monate (§ 30 ErbStG).
  • Nachlassverzeichnis erstellen; Vermögenswerte sichern (Konten, Depots, Immobilien, Praxiswerte, Forderungen, Schulden).
  • Praxisabwicklung: Kaufvertrag/Abwicklung, Abgabezulassung, Personal, Inventar, Datenarchivierung (ärztliche Aufbewahrungspflichten beachten).

Rechtliche Eckpunkte & Fristen (Kurzüberblick)

ThemaWesentlichFrist/Hinweis
Testament einreichenOriginal beim NachlassgerichtUnverzüglich (§ 2259 BGB)
ErbausschlagungPersönlich vor Gericht / notariell6 Wochen ab Kenntnis; 6 Monate bei Auslandsbezug
PflichtteilsanspruchGeldanspruch (½ gesetzl. Erbteil)Verjährung 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis; absolut 30 Jahre
ErbscheinNur wenn nötig (Kosten nach Nachlasswert)Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll oft ausreichend
ErbschaftsteuerFreibeträge: Eheg./LP 500k; Kinder/Stiefk. 400k; Enkel 200k; sonst. 20kMeldung 3 Monate; ggf. Erklärung auf Anforderung
Immobilie (Familienheim)Steuerfrei bei Selbstnutzung (10 Jahre)Einzug i.d.R. binnen ~6 Monaten

Hinweis: Bei Praxisnachfolge/Schließung sind Kammer-, KV/KZV- und Datenschutzvorgaben sowie Aufbewahrungsfristen für Patientenunterlagen zwingend zu beachten; Übergabe vertraglich & haftungsarm gestalten (Berufshaftpflicht prüfen).

6. Warum Vorsorge Pflicht ist – nicht Kür

Wer keine Regelungen trifft, riskiert:
  • ungewollte gesetzliche Erbfolge
  • hohe steuerliche Belastungen für Partner oder Kinder
  • eingefrorene Konten und handlungsunfähige Angehörige
  • Streit unter Erben
  • vermeidbare Kosten und Verzögerungen
  • bei Praxisinhabern: wirtschaftliche Schäden, Wertverluste, Patientenrisiken

Lassen Sie sich beraten - Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte im Einzelfall anwaltlich/steuerlich prüfen.

Teilen

Weitere Beiträge

Loading...