Sollte man als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung haben?
- ein Mieter zahlt seine Miete nicht mehr oder mindert die Miete aus unberechtigten Gründen
- die erforderlichen Schönheitsreparaturen wurden nicht fachgerecht durchgeführt
- die jährliche Betriebskostenabrechnung wird von Ihrem Mieter nicht akzeptiert.
- es kommt zum Streit wegen Modernisierungsmaßnahmen, zu einer Kündigung (z. B. Eigenbedarf) oder der Mietkaution
- sie müssen eine Wohnung zwangsräumen lassen.
Die Schadenfälle nehmen zu
Jeder neunte Rechtsschutzfall ist ein Streit zwischen Mietern und Vermietern. Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind die Schadenfälle in den letzten acht Jahren um 12 Prozent gestiegen. Oft geht es um Zahlungsrückstände, Räumungsklagen, Schäden durch Mietnomaden oder Auseinandersetzungen mit Grundstücksnachbarn.
Die Vermieter-Rechtsschutz steht Ihnen bei Konflikten mit Ihren Mietern mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter zur Seite. Es werden die Kosten für den Fachanwalt übernommen, der Sie auch vor Gericht vertritt.
Falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Gutachterkosten und Zeugenentschädigungen
- Kosten der Mediation für eine außergerichtliche Streitschlichtung
- Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte
- Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte ohne Selbstbeteiligung
- Sonderkonditionen für Wirtschaftsauskünfte zur Bonität potenzieller Mieter
- Forderungsmanagement für fällige, unbezahlte und unstreitige Rechnungen
- Bundesweites Anwaltsnetzwerk: Umfassende Betreuung durch erfahrene Partneranwälte aller Rechtsgebiete
- Schnelle Online-Rechtsberatung
- Mediation für eine außergerichtliche Schlichtung
- Kostenlose Erstberatung: Wenn der Streit nach der Erstberatung beendet werden kann (Kosten bis 250 €), fällt keine Selbstbeteiligung an
- Vorsorge-RS
und das Ganze gibt es zum Festpreis (keine Veränderung bei der Erhöhung der Mieten)
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