BEHANDLUNG ALS PRIVATPATIENT BEIM ZAHNARZT MIT BIS ZU 100% KOSTENÜBERNAHME

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Sie rechnet nach sog. befundbezogenen Festzuschüssen ab und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der “Regelversorgung”.

Davon werden dann rund 60 % erstattet. Wenn das Bonusheft mind. 5 Jahre lückenlos geführt ist, wird der Erstattungsbetrag auf 70% der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können die entsprechenden Zahnarzttermine zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.

Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung und auch bei z.B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt auch mit jeder neuen Gesundheitsreform.

WAS ÜBERNIMMT EINE PRIVATE ZAHNZUSATZVERSICHERUNG?

Eine private Zahnzusatzversicherung soll die Kosten einer Zahnarztbehandlung übernehmen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil erstattet werden.

Ziel einer Zahnzusatzversicherung ist es, die Eigenbeteiligung hoher Zahnarztkosten zu senken oder vollständig zu übernehmen.

Ein schönes und gesundes Lächeln ist kostbar. Die gesetzliche Krankenkasse übernehmen längst nicht alle Kosten und moderne Methoden der Behandlung beim Zahnarzt und hochwertiger Zahnersatz wird immer wichtiger.

Immer mehr Menschen entscheiden sich daher für eine private Zahnzusatzversicherung ergänzend zur GKV-Leistung.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden neben der Zahnbehandlung auch bis zu 100% übernommen:

    • Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung
    • Bleaching
    • Wurzelbehandlungen inkl. Laserbehandlung
    • Implantate
    • Keramikinlays
    • Verblendungen
    • Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
    • Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen)

Mehr Schutz für Ihre Zähne

Mehr Vorsorge, mehr Zuschuss, mehr Leistung

ZAHNREINIGUNGS- UND PROPHYLAXE-FLAT

Wie viel ist Ihnen ein wundervolles Lächeln wert? Gute Zahnpflege ist Voraussetzung für strahlend schöne Zähne und Zahngesundheit. Mit regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen beugen Sie Zahnschäden vor und vermeiden aufwändige und schmerzhafte Zahnbehandlungen. Mit Zahnbonus plus sichern Sie sich für nur 11,75 Euro im Monat den optimalen Rundumschutz für Ihre Zähne.

Zahnfee für alle

Laufende Behandlungen werden meistens nicht erstattet

Für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben und bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei fast  allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen.

Eine Ausnahme ist der Tarif “Zahn Sofort” der Bayerischen, der zu allen Tariflinien dazu gewählt werden kann und auch Versicherungsschutz für angeratene oder laufende Behandlungen bietet.