Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Sie rechnet nach sog. befundbezogenen Festzuschüssen ab und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der “Regelversorgung”.
Davon werden dann rund 60 % erstattet. Wenn das Bonusheft mind. 5 Jahre lückenlos geführt ist wird der Erstattungsbetrag auf 70% der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können die entsprechenden Zahnarzttermine zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung und auch bei z.B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt auch mit jeder neuen Gesundheitsreform.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden neben der Zahnbehandlung auch
- Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung
- Bleaching
- Wurzelbehandlungen inkl. Laserbehandlung
- Implantate
- Keramikinlays
- Verblendungen
- Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
- Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen)
bis zu 100% übernommen.
Viele weiteren Fragen beantworten wir in unsere FAQ´s
ZAHNREINIGUNGS- UND PROPHYLAXE-FLAT
Wie viel ist Ihnen ein wundervolles Lächeln wert? Gute Zahnpflege ist Voraussetzung für strahlend schöne Zähne und Zahngesundheit. Mit regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen beugen Sie Zahnschäden vor und vermeiden aufwändige und schmerzhafte Zahnbehandlungen. Mit Zahnbonus plus sichern Sie sich für nur 9 Euro im Monat den optimalen Rundumschutz für Ihre Zähne.
Laufende Behandlungen werden meistens nicht erstattet
Für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben und bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei fast allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen.
Eine Ausnahme ist der Tarif “Zahn Sofort” der Bayerischen, der zu allen Tariflinien dazu gewählt werden kann und auch Versicherungsschutz für angeratene oder laufende Behandlungen bietet.
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