Die Deutschen werden 7 Jahre älter als Sie denken
Die Deutschen leben immer länger – vor allem länger als gedacht.Damit steigt das Risiko, dass im hohen Alter das Geld nicht reicht. Hier können Sie Ihre eigene Lebenserwartung berechnen: Die Ruhestandsplanung zeigt Ihnen auf, wie Sie die Kaufkraft im Alter erhalten können und welche Risiken Sie dafür eingehen müssen. Ihr Finanzstatus wird von mir neutral unter die Lupe genommen und Sie erhalten Gewissheit über den Status Quo ihrer Altersvorsorge. Wenn Ihnen das Ergebnis zusagt, dann übernehme ich auch die Strukturierung ihres Vermögens. Sprechen Sie mich an, wenn Sie weitere Informationen wünschen:
Generationen-Beratung
Als ausgebildeter Generationenberater (IHK) bin ich ihr kompetenter Ansprechpartner zu Themen wie Erbschaft Schenkung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Pflegezeit Testament und Patientenverfügung Ich führe mit Ihnen eine qualifizierte Analyse durch und erarbeite ein passendes Finanzkonzept für Sie. Sprechen Sie mich an…
Vollmachten – einfach und sicher
Vollmachten Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbst bestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich. Ohne entsprechende Vollmachten wird in aller Regel ein gerichtlich bestimmter Betreuer bestimmt. Deswegen sind folgende Vollmachten sehr wichtig und wir zeigen Ihnen, wie Sie hier vorgehen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – in wenigen Schritten erstellt – Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson in ihrem Namen Entscheidungen treffen, falls Sie das selbst nicht mehr können, z.B. in Folge von Krankheit, eines Unfalls oder des eigenen, hohen Alters. Sie legen fest, worüber die Vertrauensperson entscheiden kann, z.B.: Gesundheit & Pflege Die Vertrauensperson bestimmt über medizinische Maßnahmen und erhält Einsicht in die Krankenakte. Die Vorsorgevollmacht ist die Grundlage, damit die Wünsche aus der Patientenverfügung umgesetzt werden können. Wohnung & Aufenthalt Im Ernstfall darf sich Ihre Vertrauensperson, um die notwendige Unterbringung zu kümmern. Sie kann zum Beispiel Mietangelegenheiten regeln oder auch ggf. einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung schließen. Vermögen Sie legen im Vorfeld fest, was Ihre Vertrauensperson mit dem Vermögen machen kann. Hierbei gibt es viele Möglichkeiten: Die Bandbreite reicht von einer simplen Ermächtigung zum Zahlen der Rechnungen bis hin zum vollen Zugriff. Behördliche Angelegenheiten Sie erlauben der Vertrauensperson, Sie bei Behörden (z.B. Finanzamt, Rentenversicherung oder allgemein Versicherungen bzw. Banken) zu vertreten. Dies ist wichtig, da es hier oft darauf ankommt, schnell handeln zu können. Patientenverfügung Wer nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, muss durch einen Betreuer vertreten werden. Damit diese Person auch weiß, welche Entscheidungen im Sinne der vertretenen Person sind, hilft eine Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Versorgung mitteilen. Es beschreibt, welche Maßnahmen im Zweifel ergriffen oder auch unterlassen werden sollen. Es ist ein wertvolles Dokument, das im Ernstfall dem Betreuer dabei hilft, richtig für Sie zu entscheiden. Hier einige Beispielfälle, wann eine Patientenverfügung hilfreich sein kann: Magensonde – ja oder nein? Betreuer und Angehörige stehen vor der Entscheidung, ob eine Magensonde gelegt werden soll oder nicht. In der Patientenverfügung wurde klar vermerkt, dass eine solche Maßnahme vom Patienten nicht gewünscht ist. Der Betreuer kann nun den Patientenwillen umsetzen. Palliativ – wie lange? Mithilfe einer Patientenverfügung können Betroffene in palliativmedizinischer Behandlung beispielsweise festlegen, bis zu welchem Datum/wie lange lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Schwerer Unfall – und dann? Nach einem schweren Autounfall liegt der Patient im Koma, ist nicht ansprechbar und es besteht kaum Hoffnung auf Heilung. In der Patientenverfügung steht klar, dass keine künstliche Beatmung gewünscht ist. Der Betreuer wird darauf achten, dass dieser Patientenwunsch im Fall der Fälle umgesetzt wird. Warum brauchen Sie eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung entlastet Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie heute dafür, dass Sie auch später selbstbestimmt handeln lassen können. Falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen, spricht das Dokument für Sie Eine Patientenverfügung entlastet die Angehörigen Eine Patientenverfügung ist gut für Angehörigen, weil es ihnen u.U. lebenslanges Zweifeln oder gar Vorwürfe erspart. Wenn Sie klar aufschreiben, was Sie möchten, müssen Betreuer und Angehörige im Ernstfall nicht mutmaßen. Wer braucht eine Patientenverfügung? Klare Antwort: jeder Volljährige. Zwar ist eine Patientenverfügung nicht verpflichtend – aber immer sinnvoll!Egal, ob Unfall, Krankheit oder Alter: Gründe für den Verlust der Selbstbestimmung gibt es viele. Mit einer Patientenverfügung äußern Sie Ihren Willen für eine Zeit, in der Sie nicht mehr direkt für sich sprechen können. Schwere Entscheidungen werden leichter, wenn … jeder sicher sein kann, dass Sie es so gewollt hätten Eltern oder Kinder nicht befürchten müssen, dass Sie anders entschieden hätten Ihre Geschwister Ihre Wünsche schwarz auf weiß haben Betreuungsverfügung Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter keine Entscheidungen mehr treffen kann, braucht einen Betreuer. Was dann in so einem Fall wichtig ist, regelt eine Betreuungsverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie allgemein fest, wie es mit der Betreuung weitergehen soll, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Eine gute Betreuungsverfügung ist ein Dokument, das grundsätzlich zwei Fragen beantwortet: Von wem will ich im Ernstfall betreut werden? (Von wem nicht?) Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihre Betreuung übernehmen soll – und wer ggf. nicht. Sie sollten jemanden wählen, dem Sie es zutrauen, Ihre Angelegenheiten zuverlässig und in Ihrem Sinne zu regeln. Wie soll die Betreuung aussehen, was ist wichtig? Damit der Betreuer Ihre Wünsche auch umsetzen kann, muss er diese natürlich kennen. In der Betreuungsverfügung legen Sie zum Beispiel fest … jeder sicher sein kann, dass Sie es so gewollt hätten Eltern oder Kinder nicht befürchten müssen, dass Sie anders entschieden hätten Ihre Geschwister Ihre Wünsche schwarz auf weiß haben Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung? Weil Ihre Liebsten nicht automatisch vor dem Gesetz Ihre Betreuer sind. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht und keine Betreuungsverfügung haben und nicht mehr entscheiden können, muss das Betreuungsgericht eine fremde Person stellen. Grundsätzlich ergibt das Sinn, da der Gesetzgeber nicht weiß, wie gut Sie sich mit den nahen Verwandten verstehen – deshalb wird eine Person von außen gestellt. Falls Sie allerdings eine vertraute Person haben, die Sie gut kennt und der Sie vertrauen, ist das in aller Regel die beste Lösung. Kurz gesagt: Wenn Sie nicht mehr für sich sprechen können, dürfen das nicht ohne Weiteres Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner übernehmen. Liegen weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung vor, trifft das Betreuungsgericht die Entscheidungen. Wer braucht eine Betreuungsverfügung? Jeder, der möchte, dass im Ernstfall eine bestimmte Vertrauensperson für ihn entscheidet und nicht ein fremder Betreuer. Wenn man jemanden hat, dem man vertraut, aber trotzdem die Absicherung des Betreuungsgerichts möchte, lohnt sich auch dann eine Betreuungsverfügung. Sie signalisiert dem Gesetzgeber, dass die eingetragene Person für Sie und in Ihrem Namen entscheiden soll, allerdings nicht ohne Beaufsichtigung. Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? In einer Vorsorgevollmacht legt man eine Person fest, die im Notfall für einen handeln soll. Diese Person steht damit fest und kann ohne