Die Deutschen werden 7 Jahre älter als Sie denken
Die Deutschen leben immer länger – vor allem länger als gedacht.Damit steigt das Risiko, dass im hohen Alter das Geld nicht reicht. Hier können Sie Ihre eigene Lebenserwartung berechnen: Die Ruhestandsplanung zeigt Ihnen auf, wie Sie die Kaufkraft im Alter erhalten können und welche Risiken Sie dafür eingehen müssen. Ihr Finanzstatus wird von mir neutral unter die Lupe genommen und Sie erhalten Gewissheit über den Status Quo ihrer Altersvorsorge. Wenn Ihnen das Ergebnis zusagt, dann übernehme ich auch die Strukturierung ihres Vermögens. Sprechen Sie mich an, wenn Sie weitere Informationen wünschen:
Basisrente – Rüruprente
Für Selbstständige und Freiberufler Die Basisrente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“ genannt, wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Versorgungswerkrente und trat neben die „betriebliche Altersvorsorge“. Sie ist nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.Die monatliche Rentenzahlung darf beim Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und beim Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar (d. h. im Todesfall fällt das angesparte Vermögen – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung – an die Versichertengemeinschaft), veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Gute Rendite durch Steuervorteile Wegen der steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum Versorgungswerk dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise bis zu einem Höchstbeitrag vom zu versteuernden Einkommen abziehen – dieser Höchstbetrag lag bis 2014 bei 20.000 Euro (Ledige) und 40.000 Euro (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete). Seit 2015 ist er an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Im Jahr 2019 liegt die pro Jahr maximal absetzbaren Sonderausgaben bei 24.305 Euro (88% des Höchstbetrags; für Verheiratete das doppelte). In den folgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass die Beiträge ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent (maximal Höchstbeitrag) berücksichtigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Anteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum Versorgungswerk gekürzt wird. Steuerliche Behandlung in der Rentenphase Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente entspricht in der Rentenphase der der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2040 sind die monatlichen Leistungen aus der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben. Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz von zunächst 50 % für den Rentenbeginn im Jahr 2005 jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern. Rentenbeginn frühestens ab 60 bzw. 62 Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65./67. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 bzw. 62 beantragen – die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65. Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt – lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Vorsorge auch für die Familie Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen. Nachteil: wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rüruprente gekoppelt wird, kommt es im Leistungsfall zur nachgelagerten Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente. Gegen Zusatzbeitrag kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt, sowie für Kinder (Bedingung: Kindergeldanspruch) vereinbart werden. Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders? Auf Selbstständige zugeschnitten Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen. Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren. Auch Arbeitnehmer können profitieren Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.
Altersvorsorge für den Zahnarzt – lohnt sich das
Altersvorsorge für den Zahnarzt – lohnt sich das denn überhaupt? „Ich habe doch die Rente aus dem Versorgungswerk“ Ärzte und Zahnärzte gehören mit einem jährlichen Durchschnittseinkommen zwischen 100.000 € und 300.000 € zu den Spitzenverdienern. Wenn sie sich in Sachen Altersvorsorge ausschließlich auf die Absicherung durch ihre berufsständischen Versorgungswerke verlassen, so ist die Rentenlücke vorprogrammiert. Mehr als 60 % der Renten aus ärztlichen Versorgungswerken liegen bereits heute unter monatlich 3.000 € brutto. Die Lebenserwartung steigt jedes Jahr um ca. drei Monate und dieser Anstieg wird von den Versorgungswerken oft durch ausbleibende Rentenanpassungen oder sogar Rentenkürzungen gegenfinanziert. Auch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau tut ein Übriges dafür, dass heute wohl kaum mehr jemand von Rentensteigerungen ausgeht. Die Versorgungswerkrente ist noch um den Beitrag zur (privaten) Krankenversicherung und um die Steuern (ab dem Jahr 2040 müssen die Renten voll versteuert werden) zu reduzieren, so dass nur noch gut die Hälfte dieser Beträge als Nettoeinkommen im Alter zur Verfügung stehen wird. Da auch die Verkaufspreise von Zahnarztpraxen stark gesunken sind, erscheint es fahrlässig, diese geplanten Erlöse bei der Planung der Altersvorsorge zu berücksichtigen. Trotz oder gerade wegen des Spitzenverdienstes droht den Zahnärzten eine hohe Versorgungslücke, wenn nicht rechtzeitig und in der richtigen Höhe vorgesorgt wird. Wenn sich ein heute 30-jähriger Zahnarzt eine monatliche Kaufkraft von 3.000 € zu Beginn seiner Rentenzeit mit 67 Jahren wünscht und man nur eine jährliche Teuerungsrate bis zum Ruhestand von jährlich 1,5 % unterstellt, dann erfordert das eine Kaufkraft im Alter von 67 Jahren in Höhe von rund 5.100 € oder ein Verrentungskapital von rund 1,6 Millionen €. Dieses ambitionierte Ziel kann mit der richtigen Strategie erreicht werden. Aber, so bitter es auch klingt, sparen tut weh und erfordert Disziplin. Was ist noch abzusichern? Private Vorsorge tut Not, muss allerdings zu aller erst mit der Absicherung von Lebensrisiken beginnen. Wird ein Zahnarzt Berufs- oder Erwerbsunfähig, so gibt es, bis auf die nur als rudimentär zu bezeichnende Erwerbsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke keinerlei Absicherung. Und diese Rente setzt, wenn überhaupt, auch nur dann ein, wenn die Approbation zurückgegeben wird. Hier ist die private Vorsorge über eine Berufsunfähigkeitsrente gerade am Anfang absolute Pflicht – heute allerdings nicht unser Thema. Auch auf die Notwendigkeit der Existenzsicherung der Familie im Falle des eigenen vorzeitigen Todes kann ich hier nur eindringlich hinweisen. Was ist zu tun? Der Ruhestand und die Altersvorsorge sind zwei der wichtigsten Anlageziele überhaupt. Und hier gilt, wie bei allen Investments generell, „nicht alle Eier in einen Korb legen“ und rechtzeitig anfangen! Der junge Zahnarzt hat hier mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Er muss die Anlageform finden, die zu ihm passt (oft wird die „eierlegende Wollmilchsau“ gesucht – Sicher, Rentabel und immer verfügbar – die leider noch nicht erfunden wurde) und er muss das Zinstief austricksen. Und hier sind auch diejenigen gefordert, die schon vor Jahren mit Altersvorsorge begonnen haben und nun dringend die Höhe ihrer Beiträge und Ziele überprüfen müssen. Im Folgenden wollen wir mögliche und sinnvolle Alternativen der Altersvorsorge beleuchten. Die Vielschichtigkeit dieses Themas kann hier nur angerissen werden. Deswegen empfiehlt es sich, mit einem unabhängigen Berater zusammenzuarbeiten, der auch die Besonderheiten des Berufsstandes kennt. Tagesgeldanlagen und Banksparpläne können im kurzfristigen Bereich eingesetzt werden, für die Altersvorsorge eignen sie sich nicht. Eine relativ hohe Flexibilität bieten auch Fondssparpläne.Gerade kostenarme Indexfonds werden gerne empfohlen. Wenn man als Zahnarzt jedoch das Ziel „Altersvorsorge“ hat, dann sollte man zu Anlagen greifen, die einen auch ohne großen Aufwand über die in der Regel sehr lange Zeit begleiten und vor allem auch eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen können. Und dies ist mit diesen drei genannten Anlagen nur sehr schwer möglich. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist eine Zwangsmitgliedschaft, die Rente aus dieser Ärzteversorgung ist eine Zusage ohne Garantie. Ob es sich im Einzelfall lohnt, mehr als den Pflichtbeitrag zu zahlen, sollte im Einzelfall mit einem unabhängigen Berater besprochen werden. Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch kurz die Riesterrente. Ärzte, egal ob angestellt oder selbstständig, sind Mitglieder im Versorgungswerk und daher von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen.Also: Finger weg! Gerade Freiberuflern wird sehr oft die so genannte Rürup– oder auch Basisrente angeboten. Diese Rente gehört zur sogenannten Schicht 1 und wird über die steuerliche Abzugsfähigkeit (ab 2025 zu 100%) der Beiträge staatlich gefördert. Dafür sind dann die Rentenleistungen steuerpflichtig (ab 2040 zu 100 %). Sie ist also vergleichbar mit den Renten aus dem Versorgungswerk, sowohl bei den Vor-, wie auch bei den Nachteilen. Die Basisrente darf nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern muss immer verrentet werden. Sie ist nicht direkt vererbbar und kann nicht abgetreten werden. Vor allem für ältere Zahnärzte können die (steuerlichen) Vorteileüberwiegen, bei Berufsstartern oder Existenzgründern muss genau überlegt werden, ob es am Anfang nicht passendere Anlagemöglichkeiten gibt. In der Vergangenheit waren Renten– oder Lebensversicherungen sehr beliebt, vor allem wegen des Garantiezinses, der in der Spitze bei 4 % lag. Heute (2022) werden nur noch 0,25 % auf den Sparbeitrag garantiert und auch hier scheint der Tiefpunkt noch nicht erreicht. Das Sicherheitsbedürfnis des Sparers muss schon extrem hoch sein, um heute noch zu diesen klassischen Produkten zu greifen. Trotzdem sollte der junge Zahnarzt, der anfängt, für seine Altersvorsorge zu sparen, nicht auf Produkte aus der Familie der Rentenversicherungen verzichten. Neben den steuerlichen Vorteilen in der Auszahlungszeit bieten sie dem Sparer einen wichtigen, unschätzbaren Vorteil: sie nehmen ihm das Management der Vermögensanlage ab und „erziehen“, da es sich um langfristige Verträge handelt, zum Sparen. Diesen letzten Punkt, der auch ab und zu bei den Nachteilen einsortiert wird, sehe ich gerade zu Beginn des Vermögensaufbaus als Vorteil dieser Produktgattung. In der zweiten Hälfte des Berufslebens und wenn man beginnt, über die Vermögensoptimierung nachzudenken, können dann ganz andere Produktgattungen wichtig werden. Zu Beginn empfehlen sich jedoch die sogenannten fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Wer die Chance auf höhere Renditen will, muss auch mit mehr Risiko investieren. Oder wie André Kostolany schon sagte: „Wer reich ist, kann spekulieren. Wer arm ist, muss spekulieren.“ Doch bei den Unterschieden und der Anlagestrategie wird es dann unübersichtlich und kompliziert. Es gibt Produkte ohne und mit Garantie, statische und dynamische Hybridprodukte, Höchststandsgarantiefonds oder indexgebundene Produkte. Bei