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GKV oder PKV?

Über kaum ein Versicherungsthema wird so viel gesprochen und diskutiert, wie über die Krankenversicherung.

Und über kaum ein Versicherungsthema gibt es so viele unterschiedliche (falsche?) Informationen und Meinungen.

  • Wann kann ich mich überhaupt privat krankenversichern?
  • Wie finde ich den richtigen Tarif?
  • LEISTET EINE PKV WIRKLICH IMMER?
  • Ist vielleicht eine private Zusatzversicherung besser für mich?
  • Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
  • Was ist, wenn ich heirate und Kinder kriege? Kann ich das dann noch alles bezahlen?
  • Was ist im Alter? Steigen da die Beiträge nicht extrem?
  • Kann ich denn auch wieder zurück in die GKV?
  • Ich habe Vorerkrankungen. Nehmen die mich überhaupt?
  • Ich hatte Covid 19, kann ich mich überhaupt noch privat versichern?

Diese und viele andere Fragen hören wir immer wieder in unseren Beratungsgesprächen.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, damit Sie nicht falsche weitreichende Entscheidung treffen….

Kurzer Systemvergleich zwischen GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Je älter eine Person bei dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung ist, desto höher ist der Beitrag, der aufgebracht werden muss. Außerdem ist bei dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Da die Krankheiten mit zunehmendem Alter nicht weniger werden, kann die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung gegebenenfalls nicht mehr oder lediglich durch die Vereinbarung eines zusätzlichen Beitragszuschlags möglich sein.

Die meisten Personen – ungefähr 90 Prozent der Bevölkerung – sind gesetzlich über eine von 103 Krankenkassen versichert.

Die meisten Versicherten sind in der GKV pflichtversichert. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2023: 66.600.- Euro p.a.) liegt, und Rentner, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen (siehe Krankenversicherung im Alter).

Kinder und Ehegatten von gesetzlich Versicherten sind in der GKV beitragsfrei über die Familienversicherung versichert, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sind und kein Einkommen erzielen, das ein Siebtel der sogenannten Bezugsgröße übersteigt (in 2023: 485,- Euro monatlich). Für Kinder endet die beitragsfreie Familienversicherung spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die beitragsfreie Familienversicherung und weitere versicherungsfremde Leistungen der GKV (z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft) werden aus Steuermitteln durch den Bundeszuschuss finanziert. Der Bundeszuschuss beträgt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit für 2021 19,5 Milliarden Euro und im Jahr 2022 beträgt er 28,5 Milliarden Euro.

Schreibt man diese Entwicklung in die Zukunft fort, wie es das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (PKV) getan hat, ergeben sich beeindruckende Zahlen: Soll der Krankenkassenbeitrag stabil gehalten werden, um die Sozialbeiträge insgesamt nicht über die 40-Prozent-Marke steigen zu lassen, müsste der Bundeszuschuss bei der angenommenen Beitrags- und Kostenentwicklung auf gut 83 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. In der Summe der Jahre 2022 bis 2030 wären insgesamt knapp 472 Milliarden Euro zusätzliche Steuermittel erforderlich.

Der Leistungsgrundsatz der GKV ist in § 12 SGB V verankert:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Die Kosten für die Behandlung von Versicherten der GKV werden nur dann übernommen, wenn dieses Grundprinzip eingehalten wird.

Diese Regelung kann im Ernstfall zu erheblichen Leistungseinschränkungen führen, die für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann.

In der GKV werden die Leistungen einheitlich für alle Krankenkassen festgelegt. Die Versicherten haben keine Wahlmöglichkeit, den Versicherungsschutz nach dem eigenen Bedarf auszuwählen. Lediglich einen sehr geringfügigen Teil der Leistungen kann eine Krankenkasse über ihre Satzung ausloben (z. B. Akkupunktur zur Schmerztherapie).

Die Leistungen der GKV werden durch die Beiträge der Mitglieder und durch Steuerzuschüsse finanziert. Die Höhe der Beiträge ist vom Einkommen der Mitglieder abhängig. Maximal wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (in 2023: 4.987,50 Euro monatlich) berücksichtigt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitragssatzes (7,3 Prozent), die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer selbst. Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Selbstständige), zahlen einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent. Neben dem Beitragssatz verlangen die gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitragssatz von ihren Mitgliedern. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt in 2023 bei 1,6%. Der Höchstbeitrag in der GKV ist von 2013 auf 2023 um 38,9% gestiegen.

Das Umlageverfahren bedeutet, dass die aktuellen Einnahmen der GKV die aktuellen Ausgaben finanzieren sollen. Aus den laufenden Einnahmen werden keine Rückstellungen gebildet, sondern sie werden direkt für die Finanzierung der Leistungen verwendet. Im Jahr 2020 betrug das Defizit der GKV rund 2,6 Milliarden Euro, der Bundeszuschuss für die GKV betrug rund 18 Milliarden Euro und stieg in 2022 auf rund 28,5 Milliarden Euro! Für 2023 wird mit einem Zuschuss von 16,5 Milliarden Euro gerechnet.

GKV oder PKV?

Private Krankenversicherung (PKV)

Eine Private Krankheitskostenvollversicherung haben ca. 8,7 Millionen Personen, das sind ca. elf Prozent der Bevölkerung. Zu diesen Personen gehören vorwiegend Selbstständige und Freiberufler, Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze und Beamte.

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent. Der restliche Anteil kann über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden. Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer sichern ihre Krankheitskosten je nach gewähltem Tarif voll ab. Für Angestellte werden die Beiträge, analog der GKV seitens des Arbeitgebers bezuschusst.

Eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder (auch Adoptiv-/ Pflegekinder) und Ehepartner ohne bzw. mit geringfügigem Einkommen gibt es in der PKV nicht. Eine Mitversicherung von Kindern ist ab dem Tag der Geburt, im Rahmen einer Zweimonatsfrist (Kindernachversicherung), ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Die Leistungen der PKV hingegen werden nicht einheitlich festgelegt. Der Versicherte bestimmt durch die Auswahl des Versicherers und des Tarifes, welche Leistungen ihm besonders wichtig sind.

Meist werden PKV-Versicherte bei der Terminvergabe im ambulanten Bereich bevorzugt und erhalten bei Fachärzten innerhalb weniger Tage einen Termin, während gesetzlich Versicherte oft mehrere Wochen oder sogar Monate warten müssen.

Im Krankenhaus ist es nicht so entscheidend, ob man im 1- oder 2-Bett-Zimmer untergebracht wird, sondern ob man als privat Versicherter den behandelnden Arzt frei wählen kann und ob einem alle (auch neue und effektivere) Op-Methoden oder Medikamente zur Verfügung stehen.

In der PKV ist der Beitrag nicht abhängig vom Einkommen. Für die Beiträge sind das Alter und der Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages sowie der Leistungsumfang relevant (Äquivalenzprinzip).

Anders als beim Umlageverfahren bildet in der PKV jede Generation Rückstellungen (Alterungsrückstellungen) für ihre zu erwartenden höheren Gesundheitskosten im Alter. Dazu wird zu Beginn des Krankenversicherungsvertrages ein Beitrag gezahlt der höher ist als die durchschnittlichen Krankheitskosten in diesem Alter. Dieser Teil des Beitrages wird angespart, um die im Alter höheren Krankheitskosten zu finanzieren (Anwartschaftsdeckungsverfahren). Der PKV-Verband hat aktuell mitgeteilt, dass die Alterungsrückstellungen auf 315,5 Mrd. Euro gestiegen sind.

Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist möglich, wenn einer der folgenden Punke zutrifft

  • das Jahresbruttoeinkommen liegt im abgelaufenen und im darauffolgenden Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (2024: € 69.300.-)
  • Sie machen sich Selbstständig / lassen sich in eigener Praxis nieder
  • Studenten können zu Beginn ihres Studiums oder innerhalb der ersten drei Monate entscheiden, ob sie in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln möchte
  • Beamte sind ebenfalls berechtigt, in die PKV zu wechseln, da sie Anspruch auf Beihilfe haben, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt

Beitragsentwicklung im Vergleich

In der GKV ist der Beitrag zwar von dem persönlichen Einkommen abhängig, die Entwicklung kann jedoch an dem Höchstbeitrag über einen sehr langen Zeitraum abgelesen werden. Seit 1970 bis 2013 hat sich der Höchstbeitrag zur GKV jährlich um 5,98 Prozent erhöht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) hat für die PKV einen ähnlichen Wert ermittelt. Betrachtet wurde der Zeitraum von 2000 bis 2010. Über alle PKV-Unternehmen hat sie für die Krankheitskostenvollversicherung eine jährliche Steigerung von 5,2 Prozent ermittelt.

GKV oder PKV?

In der PKV wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Eine Reduzierung der Leistungen durch den Versicherer ist unzulässig. Der Versicherte der PKV hat die Sicherheit, dass seine Leistungen vertraglich garantiert und neue Therapiemöglichkeiten mitversichert sind.


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hingegen sind nicht garantiert. Die Herausforderungen an die Sozialsysteme aufgrund der demografischen Entwicklung werden weiterhin zunehmen, denn die aktuellen Ausgaben können in der Zukunft kaum finanziert werden. In der Vergangenheit wurden schon mehrere Leistungskürzungen durchgeführt (z. B. Zahnersatz, Brille, Einführung von Zuzahlungen, Medikamente), so dass die Versicherten der GKV durch eine Gesetzesänderung keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen hatten. Wissenschaftler weisen darauf hin, dass auch für die Zukunft weiterhin mit erheblichen Leistungskürzungen und Beitragssteigerungen in den Sozialsystemen und speziell der GKV gerechnet werden muss, da ansonsten die Leistungsausgaben nicht mehr finanzierbar wären.

Private Krankenversicherung

Ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann, können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten und klären.

Dieses Erstgespräch dauert ca. 10-15 Minuten und findet telefonisch oder Online mit Bildschirmübertragung (hierfür benötigen Sie nur einen PC oder ein Tablett mit Internetzugang) statt. Und natürlich ist dies für Sie kostenfrei und unverbindlich!

Wenn Sie sich vorab noch weiter über die Systemunterschiede zwischen GKV und PKV informieren möchten, dann fordern Sie unter Download unsere ausführliche Einführung (20 Seiten) darüber an.  

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