fbp
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Was bietet eine Rechtsschutz-Versicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachter und Zeugen sowie die Gegenseite im Falle eines unterlegenen Prozesses. Dies gilt für eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und viele weitere.

Wieso brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

In unserer zunehmend komplexen Welt können rechtliche Konflikte schnell entstehen. Ob als Arbeitnehmer oder -geber, im Straßenverkehr, als Mieter oder Vermieter, fast jeder kann in Situationen geraten, in denen juristischer Beistand notwendig wird. Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen können schnell in die Tausende gehen – eine Rechtsschutzversicherung schützt vor diesen unvorhersehbaren finanziellen Belastungen.

Diese Bereiche sind vor allem wichtig:

  • Privatrechtsschutz: Hier können Kaufverträge, Urlaubsreisen oder auch Streitigkeiten mit Versicherungen betroffen sein.
  • Berufsrechtsschutz: bei drohendem Jobverlust oder auch allen anderen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern.
  • Streit um Nebenkosten im Bereich Wohnen als Mieter oder auch Vermieter: Auch Verträge mit Energieversorgern können Überraschungen bereithalten.
Rechtsschutzversicherung
Quelle: KS Auxilia Rechtsschutzversicherung

Mit diesem Prozesskostenrechner können Sie selbst die Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits ausrechnen.

Beispiel: Arbeitsrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden. Es lassen sich in der Regel folgende Bausteine absichern:

  • Privatrechtschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz

Wann leistet die Rechtsschutzversicherung und wann nicht?

Die Rechtsschutzversicherung leistet in der Regel bei Rechtsstreitigkeiten, die nach Vertragsabschluss und nach Ablauf der Wartezeit entstehen. Sie deckt meistens Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtsfälle ab. Es gibt jedoch auch Ausschlüsse:
  • Für Vorsatzdelikte (Straftaten u.ä.) besteht kein Versicherungsschutz. Nur durch den zusätzlichen Baustein des Spezial-Straf-Rechtsschutz sind diese wieder eingeschlossen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt dann die Kosten der Verteidigung. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch rückwirkend, wenn festgestellt wird, eine Straftat oder ein Vergehen vorsätzlich begangen wurde und es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Dann müssen die Auslagen des Versicherers zurückgezahlt werden.
  • Bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, sind ausgeschlossen.
  • Familien- und Erbrecht: Viele Policen schließen diese Bereiche aus, es gibt jedoch spezielle Familienrechtsschutzversicherungen.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen
  • Halteverbots- und Parkverbotsverstöße im Straßenverkehr
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten Wohnungen bzw. Häusern müssen separat über eine Vermieterrechtsschutzversicherung abgesichert werden
  • Baurechtliche Auseinandersetzungen: Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist häufig eine spezielle Bauherren-Rechtsschutzversicherung notwendig. Diese muss jedoch vor Abschluss der Bauvorhaben abgeschlossen worden sein.

Die Wartezeiten bei einer Rechtsschutzversicherung variieren je nach Versicherungsgesellschaft und dem spezifischen Rechtsgebiet, für das der Versicherungsschutz gewährt wird. . Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von 6 Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Eine Ausnahme bildet der Verkehrsrechtsschutz. In diesem Rechtsbereich werden seit einigen Jahren meist keine Wartezeiten mehr angesetzt. Ähnliches gilt übrigens auch im Strafrechtsschutz.

Waren Sie bisher rechtsschutzversichert und möchten nur den Anbieter wechseln, ist der Rechtsschutz mit sofortiger Wirkung aktiv, die Wartezeit entfällt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wartezeit im bestehenden Vertrag bereits abgelaufen ist und der Bereich auch im alten Vertrag versichert war.

Weitere Erläuterungen zur Rechtsschutzversicherung:

Dient dazu, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zu klären.

Beispiel:
Der VN will Ansprüche aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis durchsetzen.

Dient dazu, dass der VN als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Tat als Nebenkläger vor deutschen Gerichten klagen kann. Hauptkläger ist die Staatsanwaltschaft, deren Anklage sich der VN anschließen kann.
Es muss einer der Nebenklagedelikte gem. § 395 StPO vorliegen:
Verstoß gegen die

  • körperliche Unversehrtheit
  • sexuelle Selbstbestimmung (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
  • Verletzung der persönlichen Freiheit (z.B. erpresserischer Menschenraub)
  • persönliche Ehre (z.B. Beleidigung, Verleumdung)
  • oder Mord und Totschlag

Ist durch die rechtswidrige Tat jemand getötet worden, so steht das Nebenklagerecht nach § 395 StPO den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten/Lebenspartner zu.
Weiterhin können je nach Versicherer noch folgende Leistungen z.B. mitversichert gelten:

  • RS als Verletzten- und Zeugenbeistand:
    Tätigkeit eines Anwalts, wenn das Opfer vor Gericht z.B. als Zeuge auftreten muss
  • RS im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs:
    Schadenswiedergutmachung, wobei die  Wiedergutmachung des immateriellen Schadens z.B. durch Entschuldigung in Worten oder Gesten oder die Betreuung des Opfers im Vordergrund steht
  • RS nach dem Opferentschädigungsgesetz:
    Hat das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten, kann es nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen wie Heil- und Krankenbehanldung
    oder Beschädigtenrente beanspruchen.
  • RS als Nebenkläger für Verwandte 1. Grades:
    Es werden auch die Fälle bezogen, in denen der VN bzw. eine mitversicherte Person als Betroffene berechtigte Interesse an der Verfolgung einer Straftat wegen der Verletzung von Verwandten 1. Grades haben.

Beispiel:
Bei einer Radtour wird der VN von Jugendlichen mit Steinen beworfen, wodurch er verletzt wird. Neben Schadenersatzforderungen will er vor Gericht als Nebenkläger
auftreten.

Dient dazu, sich in Disziplinar- und Standes-Rechtsverfahren verteidigen zu können. Disziplinarverfahren betreffen Wehrpflichtige, Beamte und Berufssoldaten sowie Behördenbedienstete. Standesrechtsverfahren bzw. Berufs- und Ehrengerichtsverfahren sind insbesondere vorgesehen bei Ärzten, Steuerbeamten und Rechtsanwälten sowie Richtern und Staatsanwälten.

Beispiel:
Als Beamter wird der VN im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall nach Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung auch noch von seinem Dienstherrn disziplinarrechtlich belangt.

Die Niederlassungsklausel ist für Ärzte und Zahnärzte extrem wichtig.  Dadurch sind alle Verträge, die während der Niederlassungsphase vereinbart werden, durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Und gerade in dieser Zeit werden sehr weitreichende Verträge abgeschlossen – Übernahmevertrag, Mietvertrag, Kaufverträge usw. .

Der Rechtsschutzvertrag und damit die Niederlassungsklausel sollten spätestens 6 Monate vor der geplanten Niederlassung abgeschlossen werden.

Gilt für über das Internet geschlossene Verträge gem. der Position „Vertrags- und Sachenrecht“.
Beispiel:
Die vom VN per Internet als Privatmann in den USA bestellten Fachbücher haben nicht die versprochenen Inhalte und der Absender weigert sich, die Bücher zurückzunehmen.

Dient dazu, sich wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit zu verteidigen. Wird dem VN eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, besteht unabhängig von der Tatsache, ob der VN vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, Versicherungsschutz für die Rechtsverteidigungskosten.
Auch hier gelten Halt- oder Parkverstöße in der Regel nicht versichert.

Beispiel:
Wegen ruhestörenden Lärms bei einer Party wird gegen den VN ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Dient dazu, den Versicherten in Fragen des Familien- und Erbrechts zu beraten, wenn sich seine Rechtslage verändert.
Der Versicherer übernimmt die Beratungskosten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen und eine Veränderung
der Rechtslage des VN bereits eingetreten ist.
In der Regel muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt beauftragt werden.

Nicht versichert gelten in der Regel die eigentlichen Scheidungskosten. Manche Versicherer übernehmen die Kosten für einen Mediator (Vermittler zwischen zwei Partnern, der ein Konzept für die Trennung ausarbeitet. „außergerichtliche
Konfliktlösung“).

Beispiel:
Der VN will sich nach Eintritt eines Erbfalles durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, ob er das Erbe antreten oder ausschlagen soll.

Dient dazu, Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen und schuldrechtlichen Auseinandersetzungen privatrechtlicher Natur zu klären. Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit
dem Recht einer (juristischen oder natürlichen) Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen.
Gemeint sind alle Verträge, ob sie schriftlich vereinbart sind oder wobei mündliche Abmachungen getroffen sind. Hierzu zählen z. B. Kauf-, Reparatur- oder Reiseverträge.
Bei manchen Versicherern muss man den  Versicherungsvertrags-RS“ zusätzlich gegen Mehrbeitrag einschließen. Hierbei sind in der Regel Ansprüche gegen den
Rechtsschutzversicherer selbst ausgeschlossen.
Beispiel:
Der VN erkennt die Rechnung seines Malermeisters nicht an. Er bemängelt die nicht sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Dient dazu, eigene Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Versichert gelten Ansprüche durch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens.
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter gegen den VN selbst sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Versicherungsschutz bieten hierfür die Haftpflichtversicherungen.
Beispiel:
Beim Freundschaftsspiel setzt der gegnerische Mittelstürmer extreme Härte gegen den Sohn des VN ein und verletzt diesen schwer. Der VN fordert Schmerzensgeld.

In der Regel arbeitet eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt. Dieser liegt zwischen € 0.- und rd. € 1.000.- pro Rechtsschutzfall. Je niedriger der Selbstbehalt, desto höher ist der vereinbarte Beitrag.
Einige Versicherer bieten auch einen Selbstbehalt an, der jedes schadenfreie Jahr um eine Stufe fällt. Nach einer festgelegten Anzahl von schadenfreien Jahren bleibt der Selstbehat dann dauerhaft auf der niedrigsten Stufe.

Dient dazu, Prozesse vor deutschen Sozialgerichten austragen zu können. Bei den sozialrechtlichen Angelegenheiten geht es meist um eigene Ansprüche des VN oder der mitversicherten Personen gegen einen Träger der Sozialversicherung.
Die Kosten des außergerichtlichen Widerspruchverfahrens werden nicht von allen Rechtsschutzversicherern getragen.

Beispiel:
Der VN will gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft klagen. Ihm wird die Rentenzahlung verweigert, weil er angeblich die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat.

Dient dazu, Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten zu führen, wenn um die Höhe von Steuern gestritten wird.
Hierbei sind alle Steuerarten gemeint, sofern sie im privaten oder beruflichen Bereich des VN entstehen; z. B. Einkommenssteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, usw.

Im Bereich gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit des VN besteht keine Deckung.

Beispiel:
Der VN entschließt sich, gegen den Bescheid des Finanzamtes zu klagen, nachdem in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen nicht anerkannt wurden.

Dient dazu, den VN beim Vorwurf eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder eines sonstigen Vergehens zu verteidigen.
Beispiel:
Der VN bemüht sich während des Grillabends, das heruntergebrannte Feuer wieder in Gang zu setzen. Hierzu benutzt er Benzin, wodurch der neben dem Grill stehende Nachbar erheblich verletzt wird. Der VN muss sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verteidigen.

Dient dazu, dem Versicherten bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Verletzung des Strafrechts zu helfen. Unter den Straf-Rechtsschutz fallen alle Vergehen nach
dem Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen.
Der Versicherungsschutz entfällt jedoch rückwirkend, wenn das Gericht feststellt, dass der VN eine Straftat oder ein Vergehen vorsätzlich begangen hat und diesen rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt.
Es kommt entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird:
Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der VN wegen einer nicht vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer
zahlt während des Verfahrend die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wird der VN z.B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet, alles an den Versicherer zurück zu zahlen.
Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für fahrlässig begangene Taten Versicherungsschutz. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird ein
Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der letztliche Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung.

Beispiele für versicherte Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung, div. Tatbestände des Betäubungsmittel- oder Waffengesetzes
Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe: vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Mord, Totschlag, Nötigung.

Beispiel:
Der VN als Lehrer hat bei einem Sportfest in der Schule die Aufsicht. Zwischen ein paar Schülern kommt es zum Streit; zwei Schüler gehen aufeinander los. Der VN will schlichten und tritt zwischen die beiden. Einer der Schüler stürzt dabei und
verletzt sich. Gegenüber dem VN wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt

Dient dazu, vor Verwaltungsbehörden Widerspruch einlegen zu können sowie in Verfahren vor Verwaltungsgerichten.
Im Verkehrs-Bereich können dies z. B. Verfahren wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder wegen Anordnungen von Verkehrsunterricht sein.
Nicht versichert gelten in der Regel Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen.

Im Privatbereich können je nach Versicherer Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen ausgeschlossen sein.

Beispiel:
Die Examensnote vom Sohn des VN erscheint ungerecht und soll geändert werden. Hierzu muss der VN das Verwaltungsgericht anrufen.

Dient dazu, Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen zu klären.

Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel bei Streitigkeiten

  • wegen Planfeststellungs-, Umlegungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsangelegenheiten
  • im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Finanzierung oder Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.

Es müssen alle Wohneinheiten eines Objekts versichert werden. Regulär können nur Objekte in Deutschland versichert werden.

Beispiel:
Der VN erkennt als Mieter einer Wohnung eine offensichtlich überhöhte Jahresabrechnung für Heiz- und Nebenkosten nicht an.

Kontakt einfach (#1)

Nachricht an uns...

Interessante Beiträge:

PKV Beiträge im Alter

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Beiträge nicht einkommensabhängig wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen spielen verschiedene

Weiterlesen »
Facebook
LinkedIn
Twitter
WhatsApp
Print
Email